Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Wittmann Sonderabfall-Entsorgung GmbH

Stand: September 2025
Sitz: Gräfelfing – Geschäftsführer: Johannes Wittmann – HRB 70 583 – USt-IdNr.: DE 129 458 871

1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Vertragsbeziehungen zwischen Wittmann Sonderabfall-Entsorgung GmbH (im Folgenden: Auftragnehmer) und ihren Kunden (im Folgenden: Auftraggeber), unabhängig davon, ob es sich um Unternehmer (§ 14 BGB) oder Verbraucher (§ 13 BGB) handelt.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Änderungen dieser AGB werden dem Auftraggeber in Textform mitgeteilt und gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht binnen vier Wochen widerspricht.

2. Vertragsschluss

Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Angaben des Auftraggebers in Entsorgungsnachweisen sowie behördliche Auflagen werden Vertragsbestandteil.

3. Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbraucher haben ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Vertragsschluss. Das Widerrufsrecht erlischt, wenn die Leistung vollständig erbracht wurde und der Verbraucher dem ausdrücklich zugestimmt hat. Ein Muster-Widerrufsformular wird zur Verfügung gestellt.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Preise anzupassen, wenn sich wesentliche Kosten (Löhne, Energie, Rohstoffe, Abgaben, behördliche Auflagen) ändern. Bei Erhöhungen über 10 % kann der Auftraggeber den Vertrag mit Frist von vier Wochen zum Monatsende kündigen. Rechnungen sind sofort fällig. Bei Zahlungsverzug fallen gesetzliche Verzugszinsen sowie eine Mahnpauschale von 20 € an. Nach zweimaliger Mahnung darf der Auftragnehmer Leistungen einstellen.

5. Leistungen des Auftragnehmers

Der Leistungsumfang umfasst insbesondere: – Bereitstellung von Abfallbehältern – Austausch/Umleerung am Standort – Transport zur Verwertungs- oder Beseitigungsanlage – ordnungsgemäße und gesetzeskonforme Entsorgung. Der Auftragnehmer darf Subunternehmer einsetzen. Entsorgungsleistungen können elektronisch erfasst werden.

6. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber schafft die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Entsorgung, insbesondere freien Zugang und tragfähigen Untergrund. Er ist verpflichtet, Abfälle vollständig und korrekt zu deklarieren und ausschließlich die vereinbarten Stoffe einzufüllen. Änderungen in der Zusammensetzung sind unverzüglich mitzuteilen. Der Auftraggeber haftet für alle Schäden aus fehlerhafter Deklaration oder Befüllung und stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei.

7. Gestellung von Abfallbehältern

Abfallbehälter werden mietweise überlassen. Der Auftraggeber haftet für Beschädigung oder Verlust sowie für einen geeigneten Standort mit sicherer Zufahrt.

8. Ausführung und Fristen

Liefer- und Ausführungsfristen gelten nur unter normalen Betriebsbedingungen. Bei höherer Gewalt (z. B. Streiks, Energieengpässe, Pandemien, behördliche Anordnungen) verlängern sich Fristen angemessen. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Verzug des Auftraggebers mit Mitwirkungspflichten berechtigt den Auftragnehmer nach Fristsetzung zum Rücktritt oder Schadensersatz (pauschal 5 % des Auftragswerts).

9. Mängelhaftung und Schadensersatz

Mängelrügen sind unverzüglich, spätestens 8 Tage nach Leistungserbringung, schriftlich geltend zu machen. Bei verdeckten Mängeln beträgt die Frist 1 Woche nach Entdeckung, längstens 6 Monate. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, soweit nicht zwingend längere Fristen gelten. Bei berechtigter Mängelrüge erfolgt Nachbesserung oder Ersatz. Schlägt diese fehl, kann der Auftraggeber zurücktreten oder mindern.

10. Haftungsbeschränkungen

Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für vorhersehbare, typische Schäden. Die Haftung für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit sowie nach Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Folgeschäden wird nicht gehaftet, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

11. Vertragsdauer und Kündigung

Verträge laufen auf unbestimmte Zeit. Eine ordentliche Kündigung ist erstmalig nach 2 Jahren mit Frist von 12 Monaten zum Monatsende möglich. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

12. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe der DSGVO verarbeitet. Näheres regelt die Datenschutzerklärung.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, München.

14. Schlussbestimmungen

Stand: Juli 2020

Es gilt deutsches Recht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Nach oben scrollen

Sie benötigen ein Angebot?

Sie benötigen ein Angebot für die Abholung Ihrer Sonderabfälle oder möchten eine Abholung direkt beauftragen? Dann wenden Sie sich bitte an unser Team vom Innendienst.

Hinweise zur Datenverarbeitung finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Sie haben noch Fragen?

Sie haben Fragen oder wünschen Änderungen zu einer bereits beauftragten Abholung Ihrer Sonderabfälle? Dann wenden Sie sich bitte an unser Team der Disposition.

Hinweise zur Datenverarbeitung finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Sie wünschen eine Beratung?

Sie wünschen eine individuelle Beratung oder möchten einen Besichtigungstermin bei Ihnen vor Ort vereinbaren? Dann wenden Sie sich bitte an unser Vertriebsteam.

Hinweise zur Datenverarbeitung finden Sie in der Datenschutzerklärung.