Nachhaltige Lösungen für sichere Sonderabfallentsorgung
„Die WSE ist bereits seit vielen Jahren unser Entsorgungspartner. Besonders schätzen wir die stets hohe Verlässlichkeit und kompetente Beratung.“
Florian Rohe | Managing Director, General Atomics Aero Tec Systems
- Sicherheit steht bei WSE im Fokus – alle Dienstleistungen sind zertifiziert.
Wittmann Sonderabfall Entsorgung
ist Ihr Komplettdienstleister rund um die Entsorgung gefährlicher Abfälle.
Ob flüssiger oder fester Sondermüll die WSE übernimmt die komplette Verantwortung und kümmert sich von der Klassifizierung über die Nachweise bis zum sicheren Transport. Als Spezialist gewährleisten wir eine effiziente, sichere und nachhaltige Entsorgung gefährlicher Abfälle.
Unsere Mission: Sonderabfall, keine Sorgen. Wir bieten nachhaltige Lösungen, die einen Unterschied machen.
Unsere Expertise - Ihre Vorteile:
- Alles aus einer Hand: Klassifizierung, Nachweise, Formulare, sicherer Transport
- Beratung im betrieblichen Umwelt- und Arbeitsschutz
- Fachgerechtes Sortieren, Kennzeichnen und Verpacken von Gefahrstoffen
- Schulungen für Mitarbeiter:innen in Abfallwirtschaft, Arbeitssicherheit, Gefahrstoffen, und Umweltmanagement
- Sicherheit steht bei WSE im Fokus – alle Dienstleistungen sind zertifiziert.
- Batterien, Chemisch verunreinigte Betriebsmittel, Farben und Lacke, Feuerlöscher, Leuchtstoffröhren, Ölverschmutzte Betriebsmittel, PCB-haltige Abfälle, Schlämme
- Altlacke, Altfarben, Druckgaspackungen, Fette, Wachse, Fixierer, Entwickler, Frostschutzmittel, Bremsflüssigkeit, Laborchemikalien, Klebemittel, Lösemittel, Montageschaum, Öl, Säuren, Laugen
- Ansteckungsgefährliche Abfälle, Körperteile, Organe, Blutkonserven, Zytotoxische und zytostatische Arzneimittel, Spitze oder Scharfe Gegenstände, Altmedikamente
Unsere Leistungen im Überblick
Sichere Entsorgung
Unser Ziel ist Ihre Sicherheit. Wir entsorgen Ihren mineralischen, flüssigen oder festen, brennbaren und nicht brennbaren Sonderabfall umwelt- und vorschriftsgerecht.
Beratung und Analytik
Behälter, Beprobung, Verpackung
Sicherer Transport
Umwelt- und Abfallmanagement
Stoffliche Verwertung
Was sind Sonderabfälle?
Sonderabfälle sind Abfälle, die aufgrund ihrer besonderen Eigenschaften oder ihrer potenziellen Gefährlichkeit für Mensch und Umwelt einer speziellen Behandlung und Entsorgung bedürfen. Diese Abfallkategorie umfasst Materialien, die aufgrund ihrer chemischen, biologischen oder physikalischen Eigenschaften als problematisch gelten.
Typische Beispiele für Sonderabfälle sind:
Chemikalien
Abfälle aus Industrie- und Laborprozessen, die giftige oder gefährliche Chemikalien enthalten.
Elektronikschrott
Altgeräte, Batterien und andere elektronische Produkte, die gefährliche Substanzen wie Schwermetalle enthalten können.
Medizinischer Abfall
Abfälle aus medizinischen Einrichtungen, die potenziell infektiöse oder gefährliche Materialien enthalten können.
Asbesthaltige Materialien
Asbest ist aufgrund seiner gesundheitsschädlichen Eigenschaften ein gefährlicher Abfall.
Ölhaltige Abfälle
Abfälle, die Öl oder ölhaltige Substanzen enthalten, wie zum Beispiel Altöl.
Die korrekte Entsorgung von Sonderabfällen ist entscheidend, um Umwelt- und Gesundheitsrisiken zu minimieren.
In vielen Ländern gibt es spezielle Vorschriften und Einrichtungen für die sichere Sammlung, Transport und Entsorgung von Sonderabfällen.
Sie sind sich nicht sicher, ob Gefahrenmüll vorliegt? Unsere Berater helfen Ihnen gerne!
Unsere engagierten Mitarbeiter stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Sie in sämtlichen Fragen des betrieblichen Umwelt- und Arbeitsschutzes sowohl beratend als auch ausführend zu unterstützen. Analyse der abfallwirtschaftlichen Situationen und der Erstellung maßgeschneiderter Entsorgungskonzepte. Darüber hinaus schulen wir auch Mitarbeiter:innen in
Themen wie Abfallwirtschaft, Arbeitssicherheit, Gefahrstoffe und Umweltmanagement. Mit unserem ganzheitlichen Ansatz stehen wir Ihnen nicht nur als zuverlässiger Entsorgungspartner zur Seite, sondern auch als kompetenter Berater in allen Belangen, die den betrieblichen Umwelt- und Arbeitsschutz betreffen.
Elektronisches
Abfallnachweisverfahren
Im Rahmen des elektronischen Abfallnachweisverfahrens müssen insbesondere Entsorgungsnachweise und Abfallbegleitscheine elektronisch signiert werden. Mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich Entsorgung und Sonderabfälle beraten wir Sie persönlich zum elektronischen Abfallnachweisverfahren und stellen die ordnungsgemäße Implementierung desselben in Ihrem Betrieb sicher. Das elektronische Abfallnachweisverfahren beinhaltet unter anderem die folgenden Leistungen:
- eANV Portalauswahl
- Signaturkarten
- Signaturgeräte
- Lesegeräte
-
Schulung Ihrer Mitarbeiter
(extern und inhouse)
Kontaktieren Sie uns – als zertifizierter Fachbetrieb beraten und unterstützen wir Sie kompetent zum Thema elektronisches Abfallnachweisverfahren.
Nach den Bestimmungen der Nachweisverordnung sind Erzeuger, Beförderer und Entsorger von nachweispflichtigen gefährlichen Abfällen (z. B. Asbest, Mineralfaser, teerhaltiger Straßenaufbruch) seit 01.04.2010 verpflichtet, das elektronische Nachweis- und Begleitscheinverfahren (eANV) durchzuführen.
Zertifikate Sonderabfälle
Die Abfallentsorgung ist zentraler Bestandteil des Umwelt-Managements in jedem Unternehmen. Vom Einsammeln von Abfall über seine Lagerung und Behandlung bis zur Verwertung oder Beseitigung gilt es, eine sichere, effiziente Kette zu gewährleisten. Die meisten Unternehmen lagern den Prozess daher an Entsorgungs-Fachbetriebe aus.
Wie können Sie sicher sein, dass Ihr Vertragspartner gesetzeskonform und effizient handelt?
Die Zertifizierung nach der Entsorgungs-Fachbetriebe-Verordnung, kurz EfbV-Zertifizierung, bietet hierbei Sicherheit.
Zertifizierte und geprüfte Entsorgungs-Dienstleister erfüllen nachweislich die Anforderungen, wie einen gut organisierten Betrieb, qualifizierte Mitarbeiter oder auch Versicherungsschutz.
Der Anspruch unsere Spezialisten für Sonderabfälle ist es, sich ständigen zu Verbessern und Prozesse weiter zu optimieren. Ebenso ist es das Ziel für unsere Kunden mit unseren Zertifizierungen und Urkunden Transparenz und Engagement zu zeigen. Gerade im Bereich der gefährlichen Abfälle ist Transparenz und Sicherheit oberstes Gebot. Verlassen Sie sich auf uns, als zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb und Spezialist im Umgang und der Entsorgung von Sonderabfällen.
Informationen der Öffentlichkeit
Störfallinformation gemäß § 11 der Störfallverordnung (12. BImSchV)
Als verantwortungsbewusstes Unternehmen mit genehmigungsbedürftigen Anlagen gemäß dem Bundes-Immissionsschutzgesetz informieren wir Sie an dieser Stelle über unsere Pflichten und Maßnahmen im Zusammenhang mit der Störfall-Verordnung (12. BImSchV).
Unser Betrieb fällt unter die Regelungen für Betriebe der oberen Klasse. Die Sicherheit von Mitarbeitenden, Anwohnerinnen und Anwohnern sowie der Umwelt hat für uns höchste Priorität. Aus diesem Grund setzen wir umfassende technische und organisatorische Maßnahmen um, um Störfälle zu verhindern und ihre Auswirkungen im unwahrscheinlichen Ereignisfall bestmöglich zu begrenzen.
Gemäß § 11 der 12. BImSchV stellen wir der Öffentlichkeit die gesetzlich geforderten Informationen in leicht zugänglicher Form zur Verfügung. Sie finden diese im folgenden Dokument:
Beratung Abfallrecht
Abfallentsorgung ist rechtlich ein sehr komplexer Bereich. Es existiert eine Vielzahl von Rechtsvorschriften mit einer noch größeren Zahl an Einzelpflichten. Insbesondere dann, wenn es sich um gefährliche Abfälle handelt oder eine Lagerung oder Entsorgung von Sonderabfall erfolgen muss. Abfallrecht dient der Sicherung der umweltverträglichen und ordnungsgemäßen Entsorgung von Abfällen. Hierzu sind z.B. das Abfallwirtschaftsgesetz (AbfG) oder das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) heranzuziehen. Wir unterstützen Sie dabei, den Überblick zu behalten, und helfen Ihnen auch bei der Umsetzung und Einhaltung der gesetzlichen Pflichten – ob als Abfallerzeuger, ‑beförderer oder ‑Entsorger.
Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb ist Wittmann Ihr kompetenter Partner im Bereich Abfallrecht und sorgt für Gesetzeskonformität besonders bei überwachungsbedürftigen Abfällen.
Unsere Leistungen
- Koordinierung der innerbetrieblichen Abfallstruktur
- Einhaltung der Getrenntsammlung
- Einhaltung der Kontroll- und Dokumentationspflicht
- Verwaltung der Dokumentation ‑ Überwachung der gesetzlichen Vorschrift
- Jahresabschlussgespräch und Jahresabschlussbericht mit Optimierung
Abfallrecht
Abfallentsorgung ist rechtlich ein sehr komplexer Bereich. Es existiert eine Vielzahl von Rechtsvorschriften mit einer noch größeren Zahl an Einzelpflichten. Insbesondere dann, wenn es sich um gefährliche Abfälle handelt oder eine Lagerung oder Entsorgung von Sonderabfall erfolgen muss. Abfallrecht dient der Sicherung der umweltverträglichen und ordnungsgemäßen Entsorgung von Abfällen. Hierzu sind z.B. das Abfallwirtschaftsgesetz (AbfG) oder das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) heranzuziehen.
Wir unterstützen Sie dabei, den Überblick zu behalten, und helfen Ihnen auch bei der Umsetzung und Einhaltung der gesetzlichen Pflichten – ob als Abfallerzeuger, ‑beförderer oder ‑Entsorger. Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb ist Wittmann Ihr kompetenter Partner im Bereich Abfallrecht und sorgt für Gesetzeskonformität besonders bei überwachungsbedürftigen Abfällen.
Stellung Externer Beauftragter
Viele Unternehmen müssen aufgrund rechtlicher Vorgaben gesetzlich geforderte Beauftragte benennen. Aber die wenigsten haben die personellen Kapazitäten, qualifizierte und regelmäßig geschulte Mitarbeiter dafür abzubestellen. Durch die Stellung externer Abfallbeauftragter können wir Sie bei der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben unterstützen und sogleich Ihre Personellen Ressourcen schonen.