Nachhaltige Lösungen für sichere Sonderabfallentsorgung
WSE – Wittmann Sonderabfall Entsorgung
ist Ihr Komplettdienstleister rund um die Entsorgung gefährlicher Abfälle.
Ob flüssiger oder fester Sondermüll die WSE übernimmt die komplette Verantwortung und kümmert sich von der Klassifizierung über die Nachweise bis zum sicheren Transport. Als Spezialist gewährleisten wir eine effiziente, sichere und nachhaltige Entsorgung gefährlicher Abfälle.
Von der Klassifizierung bis zum sicheren Transport übernehmen wir bei WSE – Wittmann Sonderabfall Entsorgung - die Verantwortung für Ihre gefährlichen Abfälle. Unsere Mission: Sonderabfall, keine Sorgen. Wir bieten nachhaltige Lösungen, die einen Unterschied machen.
Unsere Expertise - Ihre Vorteile:
- Alles aus einer Hand: Klassifizierung, Nachweise, Formulare, sicherer Transport
- Beratung im betrieblichen Umwelt- und Arbeitsschutz
- Schulungen für Mitarbeiter:innen in Abfallwirtschaft, Arbeitssicherheit, Gefahrstoffen, und Umweltmanagement
- Fachgerechtes Sortieren, Kennzeichnen und Verpacken von Gefahrstoffen
Sicherheit steht bei WSE im Fokus – alle Dienstleistungen sind zertifiziert.
Unsere Leistungen im Überblick
Was sind Sonderabfälle?
Sonderabfall – Ja oder Nein?
Sonderabfälle sind Abfälle, die aufgrund ihrer besonderen Eigenschaften oder ihrer potenziellen Gefährlichkeit für Mensch und Umwelt einer speziellen Behandlung und Entsorgung bedürfen. Diese Abfallkategorie umfasst Materialien, die aufgrund ihrer chemischen, biologischen oder physikalischen Eigenschaften als problematisch gelten.
Feste Sonderabfälle ⎜ Flüssige Sonderabfälle ⎜ Krankenhaus- und Laborabfälle
Typische Beispiele für Sonderabfälle sind:
- Chemikalien: Abfälle aus Industrie- und Laborprozessen, die giftige oder gefährliche Chemikalien enthalten.
- Elektronikschrott: Altgeräte, Batterien und andere elektronische Produkte, die gefährliche Substanzen wie Schwermetalle enthalten können.
- Medizinischer Abfall: Abfälle aus medizinischen Einrichtungen, die potenziell infektiöse oder gefährliche Materialien enthalten können.
- Asbesthaltige Materialien: Asbest ist aufgrund seiner gesundheitsschädlichen Eigenschaften ein gefährlicher Abfall.
- Ölhaltige Abfälle: Abfälle, die Öl oder ölhaltige Substanzen enthalten, wie zum Beispiel Altöl.
Die korrekte Entsorgung von Sonderabfällen ist entscheidend, um Umwelt- und Gesundheitsrisiken zu minimieren.
In vielen Ländern gibt es spezielle Vorschriften und Einrichtungen für die sichere Sammlung, Transport und Entsorgung von Sonderabfällen.
Mit unserem Entsorgungskonzept bieten wir ein wirkungsvolles Instrumentarium zu Ihrer Entlastung. Das praxisbewährte ASP Wechselsystem ist bestens geeignet zum Trennen, Sammeln und Entsorgen flüssiger, pastöser und fester Sonderabfälle direkt am Entstehungsort. Der Austausch der Behälter erfolgt durch unsere Spezialfahrzeuge mit inkludiertem Stapler oder Fahrzeugkran. Alle Transporte sind zum lückenlosen Nachweis einer ordnungsgemäßen Sonderabfallentsorgung verpflichtet.
Sie sind sich nicht sicher, ob Gefahrenmüll vorliegt? Unsere Berater helfen Ihnen gerne!
Neben der Entsorgung Ihres Sonderabfalls zeichnen wir uns auch durch umfassende Beratungskompetenz aus.
Unsere engagierten Mitarbeiter stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung, um Sie in sämtlichen Fragen des betrieblichen Umwelt- und Arbeitsschutzes sowohl beratend als auch ausführend zu unterstützen. Analyse der abfallwirtschaftlichen Situationen und der Erstellung maßgeschneiderter Entsorgungskonzepte. Darüber hinaus schulen wir auch Mitarbeiter:innen in
Themen wie Abfallwirtschaft, Arbeitssicherheit, Gefahrstoffe und Umweltmanagement.
Mit unserem ganzheitlichen Ansatz stehen wir Ihnen nicht nur als zuverlässiger Entsorgungspartner zur Seite, sondern auch als kompetenter Berater in allen Belangen, die den betrieblichen Umwelt- und Arbeitsschutz betreffen.
Beratung
ABFALLRECHT
Abfallentsorgung ist rechtlich ein sehr komplexer Bereich. Es existiert eine Vielzahl von Rechtsvorschriften mit einer noch größeren Zahl an Einzelpflichten. Insbesondere dann, wenn es sich um gefährliche Abfälle handelt oder eine Lagerung oder Entsorgung von Sonderabfall erfolgen muss. Abfallrecht dient der Sicherung der umweltverträglichen und ordnungsgemäßen Entsorgung von Abfällen. Hierzu sind z.B. das Abfallwirtschaftsgesetz (AbfG) oder das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) heranzuziehen. Wir unterstützen Sie dabei, den Überblick zu behalten, und helfen Ihnen auch bei der Umsetzung und Einhaltung der gesetzlichen Pflichten – ob als Abfallerzeuger, ‑beförderer oder ‑Entsorger. Als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb ist Wittmann Ihr kompetenter Partner im Bereich Abfallrecht und sorgt für Gesetzeskonformität besonders bei überwachungsbedürftigen Abfällen.
STELLUNG EXTERNER BEAUFTRAGTER
Viele Unternehmen müssen aufgrund rechtlicher Vorgaben gesetzlich geforderte Beauftragte benennen. Aber die wenigsten haben die personellen Kapazitäten, qualifizierte und regelmäßig geschulte Mitarbeiter dafür abzubestellen. Durch die Stellung externer Abfallbeauftragter können wir Sie bei der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben unterstützen und sogleich Ihre Personellen Ressourcen schonen.
Unsere Leistungen:
- Koordinierung der innerbetrieblichen Abfallstruktur
- Einhaltung der Getrenntsammlung
- Einhaltung der Kontroll- und Dokumentationspflicht
- Verwaltung der Dokumentation ‑Überwachung der gesetzlichen Vorschrift
- Jahresabschlussgespräch und Jahresabschlussbericht mit Optimierung
Elektronisches Abfallnachweis-Verfahren
Im Rahmen des elektronischen Abfallnachweisverfahrens müssen insbesondere Entsorgungsnachweise und Abfallbegleitscheine elektronisch signiert werden. Mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich Entsorgung und Sonderabfälle beraten wir Sie persönlich zum elektronischen Abfallnachweisverfahren und stellen die ordnungsgemäße Implementierung desselben in Ihrem Betrieb sicher.
Das elektronische Abfallnachweisverfahren beinhaltet unter anderem die folgenden Leistungen:
- eANV Portalauswahl
- Signaturkarten
- Signaturgeräte
- Lesegeräte
- Schulung Ihrer Mitarbeiter (extern und inhouse)
Nach den Bestimmungen der Nachweisverordnung sind Erzeuger, Beförderer und Entsorger von nachweispflichtigen gefährlichen Abfällen (z. B. Asbest, Mineralfaser, teerhaltiger Straßenaufbruch) seit 01.04.2010 verpflichtet, das elektronische Nachweis- und Begleitscheinverfahren (eANV) durchzuführen.
Kontaktieren Sie uns - als zertifizierter Fachbetrieb beraten und unterstützen wir Sie kompetent zum Thema elektronisches Abfallnachweisverfahren.
ZERTIFIKATE SONDERABFÄLLE
Die Abfallentsorgung ist zentraler Bestandteil des Umwelt-Managements in jedem Unternehmen. Vom Einsammeln von Abfall über seine Lagerung und Behandlung bis zur Verwertung oder Beseitigung gilt es, eine sichere, effiziente Kette zu gewährleisten. Die meisten Unternehmen lagern den Prozess daher an Entsorgungs-Fachbetriebe aus. Wie aber können Sie sich darauf verlassen, dass Ihr Vertragspartner die gesetzlichen Vorgaben einhält und effizient agiert? Die Zertifizierung nach der Entsorgungs-Fachbetriebe-Verordnung, kurz EfbV-Zertifizierung, bietet hierbei Sicherheit.
Zertifizierte und geprüfte Entsorgungs-Dienstleister erfüllen nachweislich die Anforderungen, wie einen gut organisierten Betrieb, qualifizierte Mitarbeiter oder auch Versicherungsschutz.
Der Anspruch unsere Spezialisten für Sonderabfälle ist es, sich ständigen zu Verbessern und Prozesse weiter zu optimieren. Ebenso ist es das Ziel für unsere Kunden mit unseren Zertifizierungen und Urkunden Transparenz und Engagement zu zeigen. Gerade im Bereich der gefährlichen Abfälle ist Transparenz und Sicherheit oberstes Gebot. Verlassen Sie sich auf uns, als zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb und Spezialist im Umgang und der Entsorgung von Sonderabfällen.
Kontakt
WSE Wittmann Sonderabfall Entsorgung GmbH
Siemensstraße 14
85716 Unterschleißheim
Telefon: 089 3294560
E-Mail: info@wse-entsorgt.de
wse-entsorgt.de
Willi Dechmann
Vertriebsleiter
Telefon: 089 329456-15
E-Mail: willi.dechmann@wse-entsorgt.de